Impressum
Verantwortlich:
Stadt- und Erlebnisführungen
Bettina Brett
Dörffurtstr. 8
06886 Lutherstadt Wittenberg
Kontakt:
Telefon: +49 162 9426621
E-Mail: info@citytour-wittenberg.de
Geschäftsbedingungen:
Gruppengröße
Die maximale Personenzahl bei gebuchten Gruppenführungen beträgt 30 Personen pro Stadtführer. Wird diese Anzahl überschritten, so sind entsprechend der Personenzahl der Gruppe weitere Stadtführer
anzufordern. Wird die maximale Gruppengröße bei Bestellung nicht beachtet oder eine entsprechende Änderung der Personenzahl nicht bis spätestens 7 Tage vor der gebuchten Führung angezeigt, so wird
ein zusätzlicher Aufschlag in Höhe des vereinbarten Preises fällig.
In begründeten Fällen kann in Absprache mit dem Auftragnehmer von der maximalen Gruppengröße abgewichen werden. In diesem Fall behält sich der Auftragnehmer vor, den Preis der Leistung - der Personenzahl entsprechend - neu festzusetzen.
Stornobedingungen
Ein bestätigter Auftrag kann nur schriftlich storniert werden.
Bis 7 Tage vor der Führung ist eine Stornierung kostenfrei; 2-6 Tage vor der Führung/Veranstaltung fällt eine Stornogebühr von 50 % des Auftragswertes an; ab einem Tag vor der Führung/Veranstaltung
ist der volle Betrag zu zahlen.
Dies gilt auch für Abweichungen von der ursprünglich gebuchten Veranstaltung. (Bsp. Umbuchung von einer Tagesbegleitung in eine einstündige Stadtführung)
Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Führung vor Ort bar gegen Quittung beim Gästeführer zu bezahlen. Wird die Führung per Rechnung bezahlt, fällt ein Bearbeitungsentgelt von 10,00 €
an.
Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt beim Eintreffen der zu führenden Personen, spätestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung.
Verspätung und Wartezeiten
Der Gästeführer ist verpflichtet 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf die Gruppe zu warten. Nach Ablauf dieser Zeit entfällt der Anspruch auf die Führung/Veranstaltung, wobei der vereinbarte
Betrag vollständig vom Auftraggeber zu bezahlen ist.
Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste, kann die Führung/Veranstaltung gegen einen Aufpreis von 10,00 € pro Gästeführer um die verspätete Zeit verlängert werden, wenn es die Zeit des Gästeführers erlaubt. Ansonsten verkürzt sich die Führung/Veranstaltung um die Dauer der Wartezeit. (Errechnet sich das Entgelt aus der Wartezeit und der Führungszeit)
Wird eine Stadtführung auf Wunsch der Gruppe - zum Beispiel für eine Mittagspause - unterbrochen, wird ein zusätzliches Wartegeld von 10,00 € berechnet.
Fahrkosten
Die Preise gelten ausschließlich für Führungen und Veranstaltungen in Wittenberg bzw. soweit dies aus der Beschreibung hervorgeht Wörlitz. Führungen, Tagesbegleitungen und Veranstaltungen können auch
für andere Orte gebucht werden. Dann fallen jedoch bei Selbstanreise/-abreise der Gästeführer zusätzliche Fahrtkosten iHv 0,20 € pro Kilometer und Fahrtzeitvergütung iHv 10,00 € pro Stunde Fahrzeit
an.
Aufsichtspflicht
Bei Führungen/Veranstaltungen mit Kindern, Jugendlichen oder anderweitig aufsichtbedürftigen Personen übernimmt der Auftragnehmer nicht die Aufsichtspflicht. Diese verbleibt während der gesamten
Veranstaltung beim Auftraggeber.
Abbruch einer Führung/Veranstaltung
Der Stadtführer ist berechtigt, eine Führung/Veranstaltung zu verweigern oder eine bereits begonnene Führung/Veranstaltung sofort abzubrechen, sofern sich einzelne Teilnehmer oder die gesamte Gruppe
ungeachtet einer Ermahnung, in einem Maße unangemessen verhält, dass eine sofortige Beendigung gerechtfertigt ist (z.B. persönliche Angriffe auf den Gästeführer). Der Anspruch auf Bezahlung bleibt in
einem solchen Fall weiter bestehen.
Haftung
Die Teilnahme an der Führungen, Erlebnisführungen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung.
Schriftformerfordernis
Alle Vereinbarungen müssen schriftlich (per email oder Fax) getroffen werden.
Ein Vertrag kommt rechtsverbindlich zustande, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Auftrag schriftlich bestätigt hat.
Film- und Tonaufnahmen
Aus urheberrechtlichen Gründen sind Film- und Tonaufnahmen mit dem Auftragnehmer vor der Führung bzw. Veranstaltung abzusprechen.
Sonderregeln für Erlebnisführungen
In der Regel ist es nicht möglich den Startpunkt einer Erlebnisführung zu ändern, da diese eine chronologische Abfolge haben und die Geschichten aufeinander aufbauen. Endpunkt und Dauer der Führungen
lassen sich in Ausnahmefällen variieren.
Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und der Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
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Quelle: anwalt-seiten.de